Die Begleichung des Honorars erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Alle Beträge unter 1.000,00€ können bar bezahlt werden, während die Bezahlung aller höheren Beträge mittels Scheck oder Banküberweisung erfolgen muss.
Sollte es sich um sehr hohe Beträge handeln, bitten wir Sie bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde einen Zirkularscheck lautend auf "Isotti Longi Notai Associati" vorzubereiten und mitzubringen.
Das Honorar dient nicht nur der Entschädigung des Notars, sondern beinhaltet vor allem auch die an die Agentur der Einnahmen zu überweisende Registersteuer, die Umschreibungsgebühr und Katastersteuer sowie auch die Stempelsteuer, die vom Notar für den Kunden bezahlt werden. Deshalb bitten wir Sie das Honorar unverzüglich zu bezahlen, denn nur so können unsererseits die ausständigen Steuern bei der Agentur der Einnahmen beglichen werden.
Unter besonderen Umständen ist es auch möglich alternative Zahlungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Informationen dazu können jederzeit unverbindlich unter der Rubrik das erste persönliche Gespräch eingeholt werden.
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