Es besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter im Namen und im Interesse einer gewissen Person bestimmte Geschäfte tätigt. Dazu ist jedoch eine entsprechende Vollmacht notwendig, mit der die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten definiert werden. Dabei kann es sich um eine Sondervollmacht handeln, (ausgestellt und gültig für ein einzelnes Rechtsgeschäft) oder es besteht auch die Möglichkeit eine Generalvollmacht zu verleihen (so lange gültig, bis sie nicht widerrufen wird).
Der Auftrag ist hingegen ein Vertrag, mit dem sich der Auftragnehmer zur genauen Durchführung des Auftrags verpflichtet.
Auch in diesem Fall ist es ratsam sich an einen Notar zu wenden, um zu besprechen welche Befugnisse und Grenzen einem Bevollmächtigten oder Auftragnehmer zugeteilt werden.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
- Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
- Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
- Notare
- Unsere Kanzlei
- Kontakte