Häufig werden wir per E-Mail beauftragt Kostenvoranschläge zu verfassen; dies ist uns allerdings nur beschränkt und bei besonders einfachen Sachverhalten möglich.
Wir raten Ihnen deshalb ein erstes kostenloses und unverbindliches Gespräch zu vereinbaren, damit wir Ihre Wünsche und Anliegen bestmöglich analysieren können. Somit können wir einen genauen und detaillierten Kostenvoranschlag ausarbeiten und eventuelle Besonderheiten wie z.B. die Steuererleichterungen beim Kauf einer Erstwohnung oder Steuerrückerstattungsansprüche berücksichtigen.
Klicken Sie auf Kontakte, um ein erstes informatives Gespräch zu vereinbaren oder um uns mit der Ausarbeitung eines Kostenvoranschlages zu beauftragen.
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