Innerhalb 30 Tage nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde, ist der Notar verpflichtet, die Urkunde beim zuständigen Amt der Agentur für Einnahmen einzutragen. Ab diesem Zeitpunkt können beglaubigte Kopien der notariellen Urkunde ausgehändigt werden.
Möchten Sie, dass die Eintragung aus irgend einem Grund (weil sie z.B. innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts einen Beitrag der Provinz beantragen wollen) besonders schnell erfolgt, sollten Sie uns dies, wenn möglich, bereits beim ersten persönlichem Gespräch oder zum Zeitpunkt der Unterzeichnung mitteilen.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
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