Alle Vereine, die keine Gewinnerzielung beabsichtigen, sondern rein kulturelle, sportliche Zwecke usw. verfolgen, können entweder als anerkannte oder als nicht anerkannte Vereine ins Leben gerufen werden.
Da es beachtliche Unterschiede zwischen den zwei Formen gibt, kann Ihnen der Notar wertvolle Ratschläge geben und Ihnen bei der richtigen Wahl zur Seite stehen.
Der anerkannte Verein muss in Form einer öffentlichen Urkunde gegründet werden.
Es ist auch möglich einen nicht anerkannten Verein in einen anerkannten umzuwandeln, indem ein neues Gründungsstatut in Form einer öffentlichen Urkunde verfasst wird.
Gemeinsam können wir erforschen, ob der von Ihnen ins Leben gerufene Verein die notwendigen Voraussetzungen hat, um als ONLUS anerkannt zu werden.
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Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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