Arbeitet ein Familienangehöriger regelmäßig im Betrieb, ohne dass er durch ein abhängiges Arbeitsverhältnis oder durch Gesellschaftsanteile an den Betrieb gebunden ist, kann man von einem Familienunternehmen sprechen, das von Art. 320bis ZGB geregelt wird.
Die Anerkennung des eigenen Betriebs als Familienbetrieb bringt beachtliche steuerliche Erleichterungen mit sich.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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