Ein Darlehen kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie z.B. um den Kauf einer Liegenschaft zu finanzieren, um liquide Mittel zur Verfügung zu haben oder um die Unternehmenstätigkeit zu finanzieren. Falls es sich um einen beachtlichen Betrag handelt und dafür keine Bürgschaft geleistet wird, kann der Darlehensgeber (Bank, Sparkasse, Raiffeisenkasse, INPS (früher INPDAP)) im gegebenen Fall eine Hypothek verlangen.
Für die Aufnahme eines Hypothekardarlehens oder Bodenkreditdarlehens ist das Einschreiten eines Notars unerlässlich; auch falls die Finanzierung als Vollstreckungstitel gelten soll.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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