Das Familiengut gehört zur Kategorie der Ehegüterverträge, das von den Eheleuten sowohl bei bestehender Gütergemeinschaft als auch bei Gütertrennung gebildet werden kann.

Durch die Bildung eines Familiengutes, das an bestimmte unbewegliche Sachen, in öffentlichen Registern verzeichnete Sachen oder Wertpapiere gebunden wird, wird damit die  Befriedigung der Bedürfnisse der Familie gestillt (z.B. die wird eine Wohnung von der Familie zu Wohnzwecken genutzt, oder bei einer Liegenschaft werden die Zinsen zur Erhaltung der Familie verwendet).

Die Sachen des Familiengutes können auch dann nicht zwangsvollstreckt werden, wenn der Gläubiger wusste, dass die Schulden für andere Zwecke als zur Befriedigung der familären Bedürfnisse entstanden sind. Dadurch wurde dieses Institut sehr oft missbräuchlich verwendet.

Der Notar kann Sie umfassend beraten und Ihnen die Vorteile und den eigentlichen Zweck der Bildung eines Familienguts aufzeigen und auch eventuelle Nachteile (z.B. das Risiko einer Anfechtungsklage, der Zugang zu Krediten kann sich als schwierig gestalten usw.).

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