In den Provinzen, die früher Teil von Österreich-Ungarn waren (Bozen, Trient, Triest, Görz, Cortina d'Ampezzo), wird heute noch das Grundbuch verwendet, um die Rechte auf Liegenschaften zu veröffentlichen. Die Einverleibung ins Grundbuch erfolgt nicht namentlich (also auf persönlicher Ebene), sondern basiert auf die Einschreibung der einzelnen Liegenschaften (auf reeller Ebene).Anhand des Grundbuchs kann ein Experte, wie der Notar, schnell erkennen, wer Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft ist und welche Beschränkungen und Lastendarauf liegen.
Der Notar wird vor der Unterzeichnung jeglicher Urkunde überprüfen, dass die Liegenschaft frei von unvorteilhaften Lasten ist, und wird das Grundbuch nach der Unterzeichnung der Urkunde auf den neuesten Stand bringen, indem er eine Grundbuchsanfrage stellt.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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