Für die Ausarbeitung einer notariellen Urkunde bedarf es einer großen  Menge an Dokumenten.

Ein Leitgedanke unserer Kanzlei ist, dass wir uns darum kümmern alle notwendigen Dokumente, die für eine Urkunde gebraucht werden, eigenständig zu beschaffen, sofern es im Bereich des Möglichen liegt. Dies erspart Ihnen viel Zeit. Natürlich werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen, welche Dokumente nicht von uns beschafft werden konnten, und somit noch ausständig und von Ihnen persönlich auszuhändigen sind.

Jedoch empfehlen wir Ihnen bei Liegenschaftsverträgen sofort beim ersten persönlichen Gespräch die "Herkunftserklärung" der zu veräußernden Liegenschaft mitzubringen, d.h. die Bescheinigung des rechtmäßigen Erwerbes.

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