Ein Unternehmer muss bezüglich der Wahl der Rechtsform seines Unternehmens vor dessen Gründung einige wichtige Punkte berücksichtigen.

Übt er die Unternehmenstätigkeit alleine aus, kann er ein Einzelunternehmen gründen, oder jene Formen der Kapitalgesellschaften nutzen, die mit nur einem Gesellschafter gegründet werden können: Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft mit nur einem Gesellschafter und die vereinfachte GmbH.

Wird die Unternehmenstätigkeit von mehr als einem Gesellschafter ausgeübt, muss eine der vielen verschiedenen Gesellschaftsformen  gegründet werden, die die Rechtsordnung vorsieht: grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Des Weiteren gibt es auch noch die Genossenschaften.
Die Wahl einer Gesellschaftsform hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • die Art der ausgeübten Tätigkeit.
  • das Vorhandensein von Gesellschafter, die Kapital einlegen oder Gesellschafter, die ihre Dienste anbieten.
  • das zur Verfügung stehende und zu investierende Kapital.

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