In unserem Rechtssystem stellt der Familienvertrag die einzige Ausnahme vom Verbot der Erbschaftsabkommen dar. Dieser ermöglicht dem Unternehmer oder aber auch dem Inhaber von Gesellschaftsanteilen sein Unternehmen an seine direkten Nachkommen weiterzugeben. Das Unternehmen selbst wird somit von der Erbfolge ausgeschlossen. Die Pflichtteilsberechtigten haben das Recht, den eigenen Pflichtteil in Form von einem Geldbetrag oder in Form von anderen Gütern vom Begünstigten zu erhalten.
Falls das Unternehmen ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, der als geschlossener Hof angeführt wird, wird man das Landesgesetz zur Annahme des geschlossenen Hofs anwenden.
Der Familienvertrag muss notwendigerweise die Form einer öffentlichen Urkunde aufweisen.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
- Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
- Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
- Notare
- Unsere Kanzlei
- Kontakte