Die Ausübung der Betreibstätigkeit kann auch darin bestehen, einen Betrieb zu verkaufen oder zu verpachten. Die Hilfe und Beratung eines Notars ist in beiden Fällen besonders empfehlenswert, da er z.B. den Unterschied zwischen der Pacht eines Betriebs und der Anmietung der Räumlichkeiten in denen die Betriebstätigkeit stattfindet, aufzeigen kann. Häufig wird zusätzlich zum Pachtvertrag eines Betriebs auch ein Franchising Vertrag unterzeichnet; auch dafür ist die Beratung eines Notars empfehlenswert.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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