In bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fällen kann der Notorietätsakt durch eine Ersatzerklärung ersetzt werden, die eine einfachere Form aufweist und dazu auch kostengünstiger ist.
Gemeinsam können wir erörtern, unter welchen Umständen ein Notorietätsakt abgefasst werden muss oder wann dieser von einer Ersatzerklärung ersetzt werden kann.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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