Die Übertragung einer Liegenschaft innerhalb der Familie kann durch eine Schenkung erfolgen und somit auch als Vorschuss auf das künftige Erbe betrachtet werden.
Häufig behält der Schenkende (z.B. ein Elternteil) für sich und seinen Ehepartner den Fruchtgenuss auf der verschenkten Immobilie, um lebenslang die Immobilie zur Verfügung zu haben. Besondere Rechtsinstitute sind der gemeinsame und nachfolgende Fruchtgenuss.
Zudem kann es auch zu einer indirekten Schenkung kommen: z.B. wenn die Eltern an Stelle ihrer Kinder eine Immobile erwerben und zudem auch den Kaufpreis, zur Gänze oder auch nur teilweise, bezahlen und somit ihre Kinder begünstigt werden.
Wir helfen Ihnen gerne jederzeit die erbrechtlichen, sowie die steuerrechtlichen Folgen einer Schenkung zu ergründen.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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