Um ein Dokument verwenden zu können, das im Ausland oder in Italien von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde, muss dies in vielen Fällen zuerst bei einem Notar in Italien hinterlegt werden. Da jeder Fall einzeln geprüft werden muss, empfehlen wir Ihnen sich an den Notar zu wenden.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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