Als beeidete Bezeugungsurkunde (bekannt als Notorietätsakt) wird eine Erklärung bezeichnet, die von einer Person im Beisein zweier Zeugen abgegeben wird, und zwar über bestimmte Rechts-Tatsachen, über die sie Bescheid weis.
Der Notorietätsakt wird in Form einer öffentlichen Urkunde abgeschlossen und muss beim zuständigen Amt der Agentur für Einnahmen registriert werden.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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