Die Erbeinsetzung muss nicht immer erwünscht sein, es kann nämlich auch vorkommen, dass die Hinterlassenschaft ausschließlich aus Schulden besteht. In solchen Fällen ist es möglich, auf das Erbe zu verzichten.
Der Notar kann Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Fristen zu treffen, auch um eine stillschweigende Annahme der Erbschaft zu vermieden.
Der Vermächtnisnehmer kann unter gewissen Umständen auch daran interessiert sein, das Vermächtnis auszuschlagen.
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Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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