Innerhalb ein Jahr nach Öffnung des Testaments, muss die Erbschaftserklärung der Agentur der Einnahmen vorgelegt werden. Aus diesem Formular geht die zu bezahlende Erbschaftssteuer hervor, sowie auch die Überschreibungsgebühr und die Katastersteuer, die zu bezahlen sind, falls die Erbschaft Liegenschaften enthält.
Die zur Erbschaft berufenen Personen sind zur Vorlage der Erbschaftserklärung verpflichtet, auch wenn sie nicht vorhaben, die Erbschaft anzunehmen. Nur in vereinzelten Fällen entfällt die Pflicht zur Vorlage.
Das Aufsuchen eines Notars ist in diesem komplexen Bereich fast unumgänglich. Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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