Durch das Testament kann jeder über seine Hinterlassenschaft nach dem Tod verfügen.
Bei der Verfassung des Testaments ist es äußerst ratsam sich an einen Notar zu wenden, denn dieser gilt als Experte im Bereich des Erbschaftsrechts.
Bereits der kleinste Formfehler oder eine Unüberlegtheit hinsichtlich des Inhalts können die Unwirksamkeit des Testaments mit sich bringen. Wird man sich des Fehlers erst nach dem Ableben des Erblassers bewusst, so kann dies leider zur Ungültigkeit bzw. Nichtigkeit des testamentarischen Willens führen.
Es gibt verschiedene Formen des Testaments: einerseits das eigenhändig geschriebene Testament und andererseits das im Beisein eines Notars verfasste Testament, das sowohl öffentlich als auch geheim sein kann.
Wir empfehlen ihnen ein erstes persönliche Gespräch zu vereinbaren, damit wir Ihnen die Vor-und Nachteile der verschiedenen Arten der Testamente erläutern können und die damit zusammenhängenden Kosten aufzeigen können.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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