Der Notar kann Ihnen dabei behilflich sein, Anträge an das Vormundschaftsgericht vorzubereiten und zu stellen. Durch diese sog. Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Minderjährige, Voll-oder Teilentmündigte und auch die Begünstigten der Sachwalterschaft die Ermächtigung erhalten, Verträge abzuschließen.
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Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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