Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, mittels beglaubigter Privaturkunde oder einer öffentlichen Urkunde die Person des Sachwalters zu ernennen, die dann bei eventueller Unfähigkeit die persönlichen Interessen wahrnehmen kann (z.B. Krankheit, plötzliche Unfähigkeit usw.).
Daher empfehlen wir Ihnen auf das erste persönliche Gespräch zu klicken.
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Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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