Das Zusammenleben stellt heutzutage vielfach eine Alternative zur Ehe dar.
Auch wenn der Gesetzgeber diesbezüglich keine Regeln vorsieht, können jedoch auf vertraglicher Basis einige Aspekte des Zusammenlebens geregelt werden: z.B. die Unterhaltspflicht, das Eigentum und das Recht die Familienwohnung zu nutzen, Beistand im Falle einer Krankheit usw.
Da es keine gesetzlich vorgegebenen Muster gibt, kann Ihnen der Notar dabei helfen, das Zusammenleben auf vertraglicher Ebene so individuell wie möglich zu gestalten.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
- Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
- Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
- Notare
- Unsere Kanzlei
- Kontakte