Der erste Schritt zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist sehr häufig der Vorvertrag. Vielfach wenden sich die Parteien erst nach Unterzeichnung dieses Vorvertrages an den Notar, ohne zu wissen, dass sie mit diesem bereits ein verbindliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bereits vor der Unterzeichnung des Vorvertrages an unsere Notariatskanzlei zu wenden, auch wenn dieser im Beisein einer Immobilienagentur abgeschlossen wurde. Somit können wir gemeinsam den Inhalt des Vorvertrages durchgehen und auch die steuerlichen Konsequenzen euren Bedürfnissen anpassen.
Außerdem können wir Ihnen somit aufzeigen, unter welchen Umständen es ratsam ist, den Vorvertrag notariell beurkunden zu lassen, damit dieser einverleibt werden kann. Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
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Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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