Der erste Schritt zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist sehr häufig der Vorvertrag. Vielfach wenden sich die Parteien erst nach Unterzeichnung dieses Vorvertrages an den Notar, ohne zu wissen, dass sie mit diesem bereits ein verbindliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bereits vor der Unterzeichnung des Vorvertrages an unsere Notariatskanzlei zu wenden, auch wenn dieser im Beisein einer Immobilienagentur abgeschlossen wurde. Somit können wir gemeinsam den Inhalt des Vorvertrages durchgehen und auch die steuerlichen Konsequenzen euren Bedürfnissen anpassen.

Außerdem können wir Ihnen somit aufzeigen, unter welchen Umständen es ratsam ist, den Vorvertrag notariell beurkunden zu lassen, damit dieser einverleibt werden kann. Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.