Heutzutage ist es vielfach üblich, dass Immobilien gekauft werden, die sich noch in Bauphase befinden. Dies bedarf besonderer Schutzvorkehrungen, die die kaufversprechende Partei vor eventueller Nichterfüllung oder Insolvenz des Bauunternehmers schützen.
Der Notar kann Ihnen deshalb gerne aufzeigen, welche Schutzvorkehrungen das Gesetz vorsieht: wie z.B. die Einverleibung des Vorvertrages, die Pflicht des Bauherrn entsprechende Bank oder Versicherungsbürgschaften zu leisten, der erforderliche Mindestinhalt des Vertrages, usw.
Wir raten Ihnen daher, unsere Kanzlei bereits vor der Unterzeichnung des Vorvertrages zu kontaktieren, da dessen Abschluss bereits rechtlich verbindlich ist. Durch eine umfassende Beratung können wir Sie vor unvorteilhaften Klauseln schützen.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
- Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
- Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
- Notare
- Unsere Kanzlei
- Kontakte