Der Erhaltungsvertrag unterscheidet sich von der Leibrente dadurch, dass die Gegenleistung für die Übertragung einer Immobilie oder eines Vermögens nicht aus einem Geldbetrag besteht, sondern aus unvertretbaren Sachen. Die Parteien können frei den Gegenstand der Gegenleistung wählen und bestimmen. Einige Beispiele dieser Gegenleistungen von Seiten des Erhaltenden sind: er kümmert sich um die Verkostung und Verpflegung gemäß gewohntem Lebensstandard des zu Erhaltenden, er kümmert sich um den Einkauf von Kleidungsstücken und sonstiger notwendiger Gegenstände, er kommt für eventuelle Arztkosten auf und begleitet ihn zu eventuellen Eingriffen oder Operationen, kümmert sich um ihn und sorgt für moralische Unterstützung des zu Erhaltenden, usw. Der Notar kann all Ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Vertrag fassen.
Klicken Sie auf das erste persönliche Gespräch.
- Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
- Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
- Notare
- Unsere Kanzlei
- Kontakte