Gemeinsam können wir überprüfen, ob Sie Anrecht auf eine Steuererleichterung für den Kauf einer Erstwohnung haben, ob für den Kaufvertrag die Registergebühr zu bezahlen ist, oder ob der Vertrag mehrwertsteuerpflichtig ist (wenn man z.B. von einem Bauherrn erwirbt.) Sollten Sie Ihre Erstwohnung vor weniger als einem Jahr verkauft haben und beschließen erneut eine Wohnung zu kaufen, haben Sie möglicherweise ein Anrecht auf ein Steuerguthaben.
Der Notar kann Ihnen durch sein umfassendes Fachwissen helfen Steuern einzusparen.
Gerne überprüft er für Sie die notwendigen Voraussetzungen.
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Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen jederzeit mit vollstem Einsatz zur Verfügung; sowohl im Vertragsrecht als auch im Gesellschafts-oder Erbschaftsrecht können wir Ihnen unsere fachliche Beratung anbieten. Wir erweisen uns in den folgenden Gebieten als besonders spezialisiert.
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Unsere Arbeit
Da in unser beider Familien der Beruf des Notars bereits von unseren Vätern und auch Großvätern ausgeübt wurde und somit langjährige Tradition hat, liegt unser Hauptanliegen darin, dem Kunden auf vertrauenswürdiger, persönlicher und direkter Ebene zu begegnen.
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