Arbeitet ein Familienangehöriger regelmäßig im Betrieb, ohne dass er durch ein abhängiges Arbeitsverhältnis oder durch Gesellschaftsanteile an den Betrieb gebunden ist, kann man von einem Familienunternehmen sprechen, das von Art. 320bis ZGB geregelt wird.

Die Anerkennung des eigenen Betriebs als Familienbetrieb bringt beachtliche steuerliche Erleichterungen mit sich.

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