Der Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichem Grund, Boden und Gebäuden sowie von geschlossenen Höfen ist von äußerst verstrickten und komplexen Normen geregelt. Zusätzlich zu den allgemeinen Schwierigkeiten eines Kaufvertrages (Eigentumsnachweis, Überprüfung der Belastungen, Rechtmäßigkeit der Katasterangaben und der Bauamtangaben, urbanistische Zwecksbestimmung, Zahlungsmodalitäten des Kaufpreises, die kürzlich eingeführten Gesetzesbestimmungen über die Anlagen innerhab der Immobilien und die notwendige energetische Bescheinigung), muss der Notar zusätzlich die folgenden Punkte überprüfen:
- das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht der Anrainer oder des Pächters
- die Katasterdaten der landwirtschaftlichen Gebäude
- die Interessentschaften
- die Weide- und Holzungsdienstbarkeiten
- urbanistische Zweckbestimmung der Grundstücke
- Genehmigung der örtlichen Höfekommission
- die Steuererleichterungen des Landwirts (direkter Bewirtschafter, Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer, kleinbäuerliches Eigentum)
Auch in diesem Fall ist es ratsam sich vor der Unterzeichnung des eventuellen Vorvertrages an den Notar zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
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